JudikaturJustizRS0073861

RS0073861 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2018

Die Inanspruchnahme eines Einweisers wird beim Rückwärtsfahren insbesondere dann notwendig sein, wenn die Verkehrslage oder die Bauart des Fahrzeuges dem Fahrer keine volle Sicht auf die Fahrbahn gewährt.

Entscheidungen
6