JudikaturJustizRS0073776

RS0073776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2016

Die Art 17 ff CMR enthalten keine abschließende Regelung in dem Sinn, daß der Frachtführer für andere Vertragsverletzungen nicht haftet. Er kann insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung in Anspruch genommen werden, soweit nicht Sondervorschriften die vertragliche Haftung des Beförderers (bei einzelnen Schadensarten) abschließend regeln.

Entscheidungen
4