JudikaturJustizRS0073702

RS0073702 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2016

Unterliegt die Beförderung der CMR, so verjährt auch der Schadenersatzanspruch des Eigentümers des durch einen Verkehrsunfall während des Transportes beschädigten Frachtgutes gegen den an der Beschädigung schuldtragenden Kraftfahrzeuglenker, dessen sich der Frachtführer bei Ausführung der Beförderung bediente, nach Art 32 CMR, wenn der Eigentümer des Frachtgutes wenigstens insoferne am Frachtvertrag beteiligt ist, dass der Absender für ihn in verdeckter Stellvertretung oder mit seinem Einverständnis das Frachtgut der Gefährdung ausgesetzt hat.

Entscheidungen
3