Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei den Betrag von DM 11.146,87 samt Anhang zu bezahlen, abgewiesen wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei an Kosten …
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erhielt von der Firma F*** Import und Export, Liechtenstein (im folgenden Firma F***), mit Fernschreiben vom 14. August 1980 den Auftrag, tiefgefrorene Erdbeeren in Kartons von Cacak (Jugoslawien) nach Basel zu befördern. Als Vergütung war ein bestimmter Sat…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist berechtigt. Da es sich um eine grenzüberschreitende entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße mittels Fahrzeugen zwischen Mitgliedsstaaten handelte, sind auf den vorliegenden Fall in erster Linie die Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungs…