JudikaturJustizRS0073612

RS0073612 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 2003

Ist der Wartepflichtige mangels Vorhandenseins eines wahrnehmbaren Gegenverkehrs berechtigterweise bereits in die "bedingte Einbahnstrecke" eingefahren, dann hat der Gegenverkehr dessen Ausfahrt anzuwarten.

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