JudikaturJustizRS0073592

RS0073592 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2012

Zu den Begriffen "Halten", "Anhalten" und "Vorbeifahren". Das Anhalten ist auch auf der Autobahn nicht verboten. Anhalten liegt auch dann vor, wenn der Fahrzeugführer nach dem Anhalten kurze Zeit den Kraftwagen verläßt, um den Schaden zu besichtigen und die Möglichkeit der Weiterfahrt zu prüfen.

Entscheidungen
4