JudikaturJustizRS0073541

RS0073541 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2021

Während bei der Beurteilung der Frage, ob auf halbe Sicht zu fahren ist, auf die abstrakte Möglichkeit der Begegnung mit einem Fahrzeug mit der höchstzulässigen Breite von 2,5 Meter abzustellen ist, hat die Beurteilung der Anhaltepflicht nach den konkreten Umständen zu erfolgen.

Entscheidungen
8