JudikaturJustizRS0073492

RS0073492 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2019

Wenn auf einer 3,5 Meter breiten Straße für ein 1,54 Meter breites entgegenkommendes Fahrzeug noch 1,98 Meter Platz verbleibt, ist das Ausweichen (bei fünfzehn bis zwanzig km/h) ausreichend; dazu darf auch die Böschung benützt werden.

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