JudikaturJustizRS0073491

RS0073491 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 1999

Die RBÜ geht vom Grundsatz der Inländerbehandlung aus (Art 5), so daß sich der Berechtigte unmittelbar auf das jeweils maßgebende inländische Recht berufen kann; soweit aber die RBÜ mit ihren Mindestrechten einen über den in Frage stehenden Inlandschutz hinausgehenden (Mindestschutz) Schutz gewährt, kann sich der Berechtigte auch auf diese Mindestrechte stützen.

Entscheidungen
3