Spruch Der Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben und das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 2.971,08 (darin enthalten EUR 495,18 USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens sowie die mit EUR 2.250,44 (darin enthal…
Text Entscheidungsgründe : Am 17. 7. 2001 ereignete sich gegen 22.00 Uhr auf der Bundesstraße B 113 im Gemeindegebiet von St. Michael ein Verkehrsunfall, an dem ein von Erwin F***** gelenkter PKW Audi Kombi Quattro RS 4 und ein von Darko G***** gelenkter und bei der beklagten Partei haftpflichtversi…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht die Rechtslage verkannt hat; sie ist auch berechtigt. Nach § 9 Abs 2 StVO hat der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen …