Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 1.899,44 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen, wobei die erstklagende Partei 70 % der Kosten und die zweitklagende Partei 30 % der Kosten zu tragen hat.…
Text Begründung: [1] Am 2. Jänner 2019 geriet ein LKW-Gespann, das aus einem Zugfahrzeug mit slowakischem Kennzeichen und einem mit Kunststoffgranulat beladenen Anhänger mit österreichischem Kennzeichen bestand, aufgrund eines Aufmerksamkeitsfehlers des Lenkers und überhöhter Geschwindigkeit ins Rutsch…
Rechtliche Beurteilung [10] Die Revision der Klägerinnen ist – entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) Ausspruch des Berufungsgerichts – mangels Aufzeigens einer Rechtsfrage von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig . [11] 1. Dass die Beurteilung der außervertraglichen Haftun…