Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 10.198,65 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon S 927,15 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahre 1938 bei der beklagten Sparkasse angestellt. Seit 1960 war er Sparkassenleiter. Im Zuge der Neuordnung des Sparkassenwesens durch das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979, BGBl. Nr. 64 (Sparkassengesetz-SpG) wurde der Kläger mit Wirkung vom 18. Novembe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Revisionswerber tritt der Ansicht der Vorinstanzen entgegen, er sei als Vorsitzender des Vorstands einer Sparkasse in einem "freien Dienstverhältnis" gestanden und behauptet, sein Anstellungsvertrag als Vorstandsvorsitzender sei eine kontinuierliche Weiterführu…