Spruch Den Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte hat die Kosten seines Revisionsrekurses endgültig selbst zu tragen. Die Klägerin hat die Kosten ihres Revisionsrekurses endgültig und die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung vorläufig selbst zu tragen. Die Klägerin ist schuldig, dem B…
Text Begründung: Die Streitteile sind seit 1981 verheiratet. Sie sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses, das als Ehewohnung diente. Mit am 4. 11. 2002 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin rückständigen Unterhalt seit November 1999 von insgesamt 10.440 EUR und laufenden Unterhalt von 290 EUR mon…
Rechtliche Beurteilung 1. Vorweg ist festzuhalten, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 4.000 EUR übersteigt, weil entgegen der Ansicht der Klägerin in ihrer Revisionsrekursbeantwortung auch im Provisorialverfahren vom Dreifachen der Jahresleistung (§ 58 Abs 1 JN) auszugehen ist. Bei Ansprüchen auf den ge…