JudikaturJustizRS0072700

RS0072700 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2003

Rechtshandlungen von Personen während eines anhängigen Entmündigungsverfahrens, welches sodann in ein Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters nach § 273 ABGB übergeleitet wurde, sind jedenfalls dann grundsätzlich wirksam, wenn sie vor der Bestellung eines vorläufigen Beistandes (§ 9 EntmO) vorgenommen wurden.

Entscheidungen
3