Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.871,01 (darin S 811,84 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der 1938 geborene Kläger war bei dem beklagten Medienunternehmen seit 1.10.1957, zuletzt als verantwortlicher Kameramann beschäftigt. Am 25.10.1994 erlitt er anläßlich einer Livesendung, einen Herzinfakt, mußte operiert werden, wobei ihm Implantate in die Herzkranzgefäße einge…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist jedenfalls zulässig, aber nicht berechtigt. Es liegt zwar, wie noch darzulegen sein wird, keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vor. Allerdings ist die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG jedenfalls zulässig, weil der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschiede…