JudikaturJustizRS0072608

RS0072608 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. August 1998

Die FBV des ORF kann mangels anderer rechtlicher Grundlagen nur als Vertragsschablone gelten, die der ORF auf Grund der mit dem Betriebsrat geschlossenen Vereinbarung den mit den einzelnen Belegschaftsmitgliedern abgeschlossenen Verträgen zugrunde zu legen hat.

Entscheidungen
6