Spruch 1. Der Antrag der klagenden Parteien auf Anberaumung einer mündlichen Revisionsverhandlung wird abgewiesen. 2. Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit S 28.130,46 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (dari…
Text Entscheidungsgründe: Am 2. September 1988 schloss der Rechtsanwalt Dr. Michael V***** mit den beiden Klägern folgende Zessionsvereinbarung: "I. Präambel Der Zedent besitzt eine Honorarforderung gegen Frau Edith K*****. Diese Honorarforderung beträgt rund S 1,700.000. Sie stammt aus zahlreichen M…
Rechtliche Beurteilung 1. Der Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Revisionsverhandlung ist unberechtigt. Das Revisionsgericht entscheidet nach § 509 Abs 1 ZPO über die Revision in nichtöffentlicher Sitzung ohne vorhergehende mündliche Verhandlung. Es kann jedoch, wenn dies im Einzelfall erforderlich scheint, auch ein…