JudikaturJustizRS0072284

RS0072284 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. November 2016

Eine ohne im Gesetz hiefür normierte strikte Voraussetzung (hier: Antrag des Anklägers) unzulässig ergangenen Verfallserkenntnis gemäß § 42 PresseG ist mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO behaftet (mangels Beschwer jedoch nicht die Abweisung eines gar nicht gestellten Verfallsantrags).

Entscheidungen
2