Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wird zur Gänze, jener der Staatsanwaltschaft teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, 1. im Schuldspruch und demgemäß in den Aussprüchen über den Verfall des Magazins 'Hustler', Ausgaben August 1978 und Oktob…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Juni 1941 geborene Geschäftsführer der Wiener Firma Pressebüro Vertrieb, B C Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Horst A, des Vergehens nach dem § 1 Abs. 1 lit. a bis c PornG. (Bundesgesetz vom 31.März 1950, BGBl. Nr. 97) schuldig erkannt, wei…
Rechtliche Beurteilung I/ Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Horst A: In Ausführung des Nichtigkeitsgrundes nach der Z. 9 lit. a des § 281 Abs. 1 StPO. bestreitet der Beschwerdeführer unter Hinweis auf die im angefochtenen Urteil enthaltenen - unzulänglichen - Feststellungen über den Inhalt der seinem Schuldspruch…