JudikaturJustizRS0071549

RS0071549 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2020

Zur Instruktionspflicht des Herstellers gehört es, den Benützer auf gefährliche Eigenschaften des Produktes hinzuweisen. Der Hinweis "trocken lagern" warnt zwar vor einem Schaden am Produkt, zeigt aber nicht auf, dass andernfalls Feuergefahr besteht.

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