Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird mit der Maßgabe bestätigt, dass die Bewilligung der einstweiligen Verfügung von einer Sicherheitsleistung von 500.000 EUR abhängig gemacht wird. Die beklagte Partei hat die Kosten ihres Revisionsrekurses endgültig, die …
Text Begründung: Die Erstklägerin war Inhaberin des europäischen Patents EP 166 287 B1 (in Österreich E 45 737) und ist Inhaberin des auf dessen Grundlage erteilten Schutzzertifikats SZ 22/95 für Pantoprazol und seine Salze sowie für Hydrate von Pantoprazol und seine Salze. Die Zweit- und Drittklägerinn…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Beklagten ist aus den vom Rekursgericht genannten Gründen zulässig, er ist aber nicht berechtigt. 1.1. Zu beurteilen ist Anspruch 8 des auf Grundlage eines europäischen Patents erteilten und noch aufrechten Schutzzertifikats. Gemäß § 24 PatV EG sind auf Verfahren, die europä…