Spruch I. Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit EUR 1.251,99 (darin EUR 208,67 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. Der Zweitbeklagte ist schuldig, dem Kläger die mit EUR 665,71 (darin EUR…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 19. 11. 1986 in ein Arbeitsverhältnis mit dem Zweitbeklagten ein, welches zunächst auf ein Jahr befristet war. Inhalt des Angestelltenvertrages war die Betreuung medizinisch-technischer Geräte, insbesondere die Durchführung notwendiger Servicearbeiten. Vereinb…
Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat dem Urteilsbegehren - ohne Verstoß gegen § 405 ZPO - eine klarere und deutlichere Fassung gegeben; desgleichen hat es die Passivlegitimation der erstbeklagten Partei genauso zutreffend verneint, wie die ausdrückliche Anstellung des Klägers zur Erfindertätigkeit im Sinne des …