JudikaturJustizRS0071229

RS0071229 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 1996

Eine Verletzung des NahversG kann schon im Hinblick auf das in §§ 6 f dieses Gesetzes vorgesehene besondere Verfahren vor dem Kartellgericht jedenfalls nicht "ohne weiteres" auch dem § 1 UWG unterstellt werden. Eine dem Beklagten subjektiv vorwerfbare, in der Absicht, im Wettbewerb einen Vorsprung vor dem gesetzestreuen Mitbewerber zu erlangen, begangene Gesetzesverletzung des § 3 a NahversG bedeutet aber immer auch einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG.

Entscheidungen
10