JudikaturJustizRS0071171

RS0071171 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. April 2013

Der Anspruch auf Vergütung für die Überlassung einer an sich patentfähigen Diensterfindung setzt nicht die Erteilung eines Patentes, wohl aber die Überlassung einer an sich patentfähigen Erfindung im Sinne des §§ 1 bis 3 PatG voraus.

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