Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 18.397,80 (darin S 3.066,30 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: In den Ausgaben der Tageszeitung "Salzburger Nachrichten" vom 10.2.1989 und vom 14.2.1989 sowie in der Ausgabe der Tageszeitung "Neue Kronenzeitung" ("Salzburg Krone") vom 12.2.1989 erschien folgendes Inserat: "Jeder Österreicher mit einem Reinvermögen von S 500.000 (nach Abzug…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zwar zulässig, sie ist jedoch nicht begründet. Zur Zulässigkeit: Der Oberste Gerichtshof gab in seiner jüngsten, sich mit der Rechtsfähigkeit politischer Parteien beschäftigenden E vom 10.1.1989, JBl. 1990, 3, zwar die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des ParteienG wieder und refer…