JudikaturJustizRS0071063

RS0071063 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 1981

Durch die als mittlerweilige Vorkehrung verhängte Suspension eines Notars vom Amte unter gleichzeitiger Bestellung eines Substituten tritt keine Änderung in den Dienstverhältnissen der in der Kanzlei des suspendierten Notars beschäftigten Angestellten ein. Der Substitut ist in bezug auf die Dienstverhältnisse der Kanzleiangestellten Vertreter des suspendierten Notars. Abweichende Vereinbarungen sind zulässig.