JudikaturJustizRS0070979

RS0070979 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2014

Ist ein Grundstück in dem Bebauungsplan als Bauparzelle einbezogen, dann ist sein Bedarf nach einem entsprechenden Notweg nicht nach seiner derzeitigen Kulturgattung oder Nutzung, sondern nach seiner Widmung als Baugrund zu beurteilen.

Entscheidungen
18