RS0070854 – OGH Rechtssatz
RS0070854 – OGH Rechtssatz
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Das Vorliegen eines Titels über den Rückstand schließt eine Beschlußfassung nach § 33 Abs 2 MRG (die gemäß Abs 3 sinngemäß auch bei Räumungsklagen nach § 1118, zweiter Fall, ABGB zu erfolgen hat) jedenfalls aus. Es mangelt daher auch insoweit an der für eine Unterbrechung nach § 41 MRG erforderlichen Präjudizialität.