Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.871,04 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 811,84 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1. 10. 1996 bei der beklagten Partei als Handelsangestellte beschäftigt. am 2. 4. 1997 wurde ihr das Kündigungsschreiben überreicht und mitgeteilt, daß sie für die Dauer der Kündigungsfrist dienstfrei gestellt ist. Am 9. 4. 1997 teilte ihr der Gynäkologe …
Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung hier nach § 10 Abs 2 zweiter Fall MSchG zu beurteilen ist. Kann die Dienstnehmerin aus Gründen, die nicht von ihr zu vertreten sind, dem Dienstgeber die Schwangerschaft nicht innerhalb der Fünf…