JudikaturJustizRS0070768

RS0070768 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Mai 2002

Der Kündigungsschutz ist nicht etwa von der gleichzeitigen Vorlage einer schriftlichen Schwangerschaftsbestätigung abhängig. Da es sich diesbezüglich nur um eine Ordnungsvorschrift handelt, genügt die spätere Erbringung eines solchen Nachweises.

Entscheidungen
3