RS0070689 – OGH Rechtssatz
RS0070689 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wichtige Interessen des Untervermieters, in deren Verletzung dieser Kündigungsgrund bestehe, sind alle Momente, die für den Untervermieter vom Standpunkt seiner Familieninteressen oder seiner geschäftlichen Bedürfnisse von maßgeblicher Bedeutung sind, ohne dass es sich geradezu um Lebensnotwendigkeiten handeln muss. Zu diesen Interessen gehört auch der Eigenbedarf, aber unter Anlegung eines weniger strengen Maßstabes als bei der Aufkündigung einer Hauptmiete und ohne Interessenabwägung oder Ersatzbeistellung.