Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden derart abgeändert, daß die Aufkündigung vom 20. Dezember 1990, 48 K 166/90, als wirksam erkannt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen a) das Geschäftslokal in ***** Wien, ***** Erdgeschoß, …
Text Entscheidungsgründe: Mit der am 19.12.1990 beim Erstgericht eingelangten und am 21.12.1990 der Beklagten zugestellten Aufkündigung wurde das im Spruch der Entscheidung angeführte Bestandobjekt gestützt auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 4 MRG 1.Fall (gänzliche Weitergabe des Mietobjektes) u…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil es zur Frage, ob während der Dauer des Schwebezustandes zwischen Einbringung einer Räumungsklage nach § 1118 ABGB und dem Urteil der Tatbestand des § 30 Abs 2 Z 4 MRG weiterhin gegeben ist, keine Rechtsprechung gibt, sie ist auch berechtigt. Die klagende Partei mach…