Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 5.181,12 S (darin 863,52 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Beru…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Hauptmieterin lebte seit ihrer Verehelichung am 26. September 1994 bis etwa Dezember 1996 in aufrechter Ehe mit ihrem Ehegatten in der nun von der klagenden Vermieterin aufgekündigten 40 m2 großen Wohnung in Wien Margareten. Im Februar 1997 kehrte der Ehegatte der…
Rechtliche Beurteilung Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG wird im Fall einer Weitergabe des Bestandgegenstands dann nicht verwirklicht, wenn im Zeitpunkt der Weitergabe derjenigen, dem die Wohnung überlassen wurde, zum Eintritt in den Mietvertrag berechtigt war (immolex 1997/148 [Pfiel] = WoBl 1999, 18…