JudikaturJustizRS0070650

RS0070650 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2020

Unter "Weitergabe" im Sinne dieser Gesetzesstelle ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung zu verstehen, sohin auch und gerade eine Untervermietung.

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