Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit S 2.966,40 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 494,40 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Das Erstgericht hob die auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs. 2 Z 4 MRG gestützte Aufkündigung der Geschäftslokale Wien 1., Trattnerhof 2 top. 15, 16, 26 bis 30, 32, 38, 53, 54 a, 58, 75 und 76 auf und wies das Räumungsbegehren ab. Nach seinen Feststellungen betrieb der Beklagt…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revision der Kläger ist nicht berechtigt. Die Rechtsansicht der Vorinstanzen entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, die auch im Schrifttum gebilligt wird (MietSlg. 38.454, 31.394, 29.339, 24.303 ua; Würth in Rummel, …