Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben, der angefochtene Beschluß behoben und in der Sache dahingehend selbst erkannt, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 10.798,20 (darin enthalten S 1.799,70 Umsatzsteuer) bestim…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft Wien 1, W*****. Mit Mietvertrag vom 3.Jänner 1985 vermieteten sie an die beklagte Partei die in diesem Haus gelegenen Geschäftsräumlichkeiten top Nr 1 bis 10 zu Geschäftszwecken, und zwar zur ausschließlichen Ausübung des Gast- und S…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist berechtigt. Entgegen der Rechtsmeinung des Berufungsgerichtes kommt es auf die ergänzende Feststellung, ob die in Unterbestand gegebenen Räumlichkeiten (Lager und Magazinräume) gegen unverhältnismäßiges Entgelt weitergegeben wurden, nicht an, weil nach Ansicht des erkennenden Senate…