Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, den Beklagten die mit S 3.985,34 bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (einschließlich S 664,22 Umsatzsteuer) je zur Hälfte binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die beklagten Hauseigentümer, den Stiegenabgang im Hof des Hauses Q***** in ***** Wien zu den vom dem Kläger gemieteten Kellerräumlichkeiten binnen 14 Tagen wiederherzustellen. Es stellte fest, daß die Kellerstiege, die von der Behörde im März 1987 als "kons…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist gemäß § 519 Abs. 1 Z 1 ZPO zulässig, jedoch nicht berechtigt. Gemäß § 37 Abs. 1 Z 5 MRG ist über Anträge in Angelegenheiten der Duldung von Eingriffen in das Mietrecht zur Durchführung von Erhaltungs-, Verbesserungs- und Änderungsarbeiten einschließlich des Anspruches auf angemessene…