JudikaturJustizRS0070493

RS0070493 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 2018

Bei Weitergabe der gemieteten Wohnung an eine eintrittsberechtigte Person muß diese - neben den weiteren Voraussetzungen des § 14 Abs 3 MRG - auch ein dringendes Wohnbedürfnis haben, um dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG wirksam entgegentreten zu können (SZ 62/200; MietSlg 41332).

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