RS0070481 – OGH Rechtssatz
RS0070481 – OGH Rechtssatz
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Liegt ein auf eine endgültige Änderung der sachenrechtlichen Zuständigkeit am Unternehmen gerichtetes Rechtsgeschäft vor, tritt die Rechtsfolge des § 12 Abs 3 MRG - der Eintritt des Erwerbes in den Bestandvertrag - bereits mit dem vereinbarten Übergabstermin, mangels eines solchen mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch dann ein, wenn zwischen den Vertragsparteien ein Eigentumsvorbehalt wirksam (etwa in Ansehung einzelner Unternehmensbestandteile) vereinbart wurde.