JudikaturJustizRS0070477

RS0070477 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2001

Für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 MRG ist auf das auf endgültige Änderung der sachenrechtlichen Zuständigkeit am Unternehmen gerichtete obligatorische Veräußerungsgeschäft, verbunden mit der Übergabe des Unternehmens, somit den Eintritt des Übernehmers in die Betriebsführung, und nicht auf den Eigentumserwerb an den einzelnen Unternehmensbestandteilen anzustellen.

Entscheidungen
4