JudikaturJustizRS0070475

RS0070475 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juli 2011

Gerade die nunmehr in das MRG aufgenommene Bestimmung des § 30 Abs 2 Z8 lit b MRG lässt erkennen, dass auch der Gesetzgeber die Absicht einer Person, ihren Wohnbedarf in einer ihr gehörigen Eigentumswohnung zu befriedigen, privilegiert. Im allgemeinen darf der Vermieter (hier: einer Eigentumswohnung), der über keine ausreichende Wohnmöglichkeit verfügt, mit seiner Eigenbedarfskündigung nicht schon deshalb auf die Möglichkeit der Beschaffung einer Wohnung in einem ihm nicht gehörigen Haus verwiesen werden, weil er finanziell in der Lage wäre, sich eine solche Wohnung zu beschaffen.

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