Spruch Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Bestätigung der Abweisung des gegen die erstbeklagte Partei gerichteten Anspruches im Umfang von S 3.524,16 s.A. und die Bestätigung der Abweisung des gegen die zweitbeklagte Partei gerichteten Anspruchs im vollen Umfang von S 34.808,79 s.A. richtet, als …
Text Entscheidungsgründe: Am 28. Februar 1973 mietete der Zweitbeklagte die im Haus der Klägerin in Wien 6., Hirschengasse 5, gelegenen Geschäftsräume top Nr. 2 und 3 auf unbestimmte Zeit um den wertgesicherten monatlichen Mietzins von S 600,--. Der Zweitbeklagte beabsichtigte damals, gemeinsam mit dem …
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 3 ZPO ist die Revision gegen ein Urteil des Berufungsgerichtes, soweit es das angefochtene Urteil bestätigt, unzulässig, wenn der davon betroffene Streitgegenstand oder Teil des Streitgegenstandes an Geld oder Geldeswert S 60.000,-- nicht übersteigt. Die Revision gegen die bestätigen…