RS0070148 – OGH Rechtssatz
RS0070148 – OGH Rechtssatz
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Durch das im § 37 Abs 1 Z 8 MRG enthaltene Zitat des § 12 Abs 3 MRG ist eindeutig klargestellt, dass auch die Entscheidung über Feststellungsbegehren betreffend die Angemessenheit (Zulässigkeit) des vom Vermieter unter Berufung auf eine erfolgte Unternehmensveräußerung nach § 12 Abs 3 MRG begehrten Hauptmietzinses im Verfahren außer Streitsachen zu erfolgen hat.