JudikaturJustizRS0070148

RS0070148 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juni 2013

Durch das im § 37 Abs 1 Z 8 MRG enthaltene Zitat des § 12 Abs 3 MRG ist eindeutig klargestellt, dass auch die Entscheidung über Feststellungsbegehren betreffend die Angemessenheit (Zulässigkeit) des vom Vermieter unter Berufung auf eine erfolgte Unternehmensveräußerung nach § 12 Abs 3 MRG begehrten Hauptmietzinses im Verfahren außer Streitsachen zu erfolgen hat.

Entscheidungen
6