RS0070122 – OGH Rechtssatz
RS0070122 – OGH Rechtssatz
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§ 11 MRG betrifft, wie schon vorher § 18 a MG, seinem Wortlaut nach nur ein vertragliches Verbot der Untervermietung, nicht auch andere vertraglich verbotene Formen der Gebrauchsüberlassung, wie etwa Überlassung gemieteter Geschäftsräume an dritte Personen durch Verpachtung des vom Mieter darin betriebenen Unternehmens (hier:
vertragliches Verbot der Überlassung der Mieträumlichkeiten im Wege der Verpachtung des im Mietobjekt betriebenen Unternehmens ist zulässig.