JudikaturJustizRS0070118

RS0070118 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Februar 2005

Eine Veräußerung setzt ein Rechtsgeschäft voraus, das seiner Art nach darauf gerichtet ist, im Wege der Einzelrechtsnachfolge eine Änderung in der sachenrechtlichen Zuständigkeit an der Gesamtsache Unternehmen herbeizuführen.

Entscheidungen
5