JudikaturJustizRS0070075

RS0070075 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2018

Für einen Mietrechtsübergang nach § 12 Abs 3 MRG ist es ausreichend, dass der Eigentümer sein lebendes Unternehmen unter Wahrung der Unternehmensidentität veräußert. Wesentlich ist, dass das vom Erwerber betriebene Unternehmen mit dem des Veräußerers identisch ist.

Entscheidungen
10