Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Der Zwischenantrag der beklagten Partei, es werde festgestellt, daß sie nicht Hauptmieterin der Geschäftsräume top. Nr. 1/23/16/17 im Hause Wien 6., Webgasse 3, ist, wird abgewiesen. In der Hauptsache werden die Urteile der Untergerichte aufgehoben. Die Rechtssache w…
Text Entscheidungsgründe: Mit Mietverträgen vom 31. Jänner 1966 und 31. Juli 1975 vermietete die Klägerin der Maria K*** die in den Mietverträgen näher bezeichneten Räume im Hause Wien 6., Webgasse 3, zur Führung eines Gasthauses. Mit Leibrentenvertrag vom 25. September 1985 übergab Maria K*** ihr an de…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revision der Klägerin ist berechtigt. Beizupflichten ist der Revisionswerberin darin, daß der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 30. April 1969, SZ 42/65, die Zulässigkeit eines Eigentumsvorbehaltes an einem veräußerten Unternehmen …