Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Sachbeschluss des Rekursgerichtes wird zur Gänze, jener des Erstgerichtes in seinem die Überprüfung des Aufteilungsschlüssels für die Bewirtschaftungskosten des Hauses und die davon abhängigen Betriebskostenvorschreibungen für das Jahr 1998 betreffenden Te…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1. 9. 1988 Mieterin des 697,03 m2 großen Objektes in *****, wo sie eine Squash-Anlage betreibt. Sie hat zunächst bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien, dann gemäß § 40 Abs 2 MRG bei Gericht die Feststellung des Aufteilungsschlüssels für die Bewirtschaftun…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und iS seines Aufhebungsantrags auch berechtigt. Zutreffend weist die Rechtsmittelwerberin darauf hin, dass die für die Aufteilung der Bewirtschaftungskosten des Hauses maßgebliche Nutzflächenrelevanz eines Raums von dessen Vermietbarkeit abhängt, die wiederum nach o…