Spruch Dem Revisionsrekurs der Antragsteller wird Folge gegeben. Der angefochtene Sachbeschluss wird dahin abgeändert, dass der erstgerichtliche Sachbeschluss wiederhergestellt wird. Der Antragsgegner ist schuldig, den Antragstellern die mit 342,83 EUR bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (darin 1,80 EUR…
Text Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 101 GB ***** mit dem Objekt *****. Die Antragsteller sind Mieter des in diesem Haus gelegenen Geschäftslokals Top Nr 1, auf das 45,37 % der Gesamtbetriebskosten des Hauses entfallen. Der Antragsgegner hat in die Betriebskostenabrechnu…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragsteller ist aus den vom Rekursgericht bezeichneten Gründen zulässig. Er ist im Sinn des in ihm gestellten Antrags auf Wiederherstellung des erstinstanzlichen Sachbeschlusses auch berechtigt. § 21 MRG stellt einen Katalog jener vom Vermieter aufgewendeten Kosten auf, die…