Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragstellerin ist schuldig, der Antragsgegnerin die mit 40 S bestimmten Barauslagen der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: In dem am 19. 4. 1983 bei der Schlichtungsstelle eingelangten Schriftsatz begehrte die Antragstellerin, der Antragsgegnerin gemäß § 6 MRG die Instandsetzung des schadhaften Steinzeugrohrkanals im Hause *****, binnen angemessener Frist aufzutragen. Die Antragsgegnerin sei zur Durchführung…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zwar zulässig (§ 37 Abs 3 Z 16 und 18 MRG), aber nicht berechtigt. Die Antragstellerin macht geltend, dass sie nach Punkt IV des Mietvertrags nur die Verpflichtung übernommen habe, das Gebäude instandzuhalten. Für Instandhaltungsarbeiten außerhalb des Hauses gelte daher die g…