JudikaturJustizRS0069472

RS0069472 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2024

Die Überlassung an Eintrittsberechtigte stellt keinen Kündigungsgrund dar und zwar selbst dann nicht, wenn die Voraussetzungen für eine Abtretung der Mietrechte nach § 12 Abs 1 MRG fehlten.

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