JudikaturJustizRS0069440

RS0069440 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2019

Die Annahme von Wohnräumen ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Räume auf Grund ihrer bautechnischen und rechtlichen Gegebenheiten für die Verwendung zur Unterkunft und Haushaltsführung geeignet sind.

Entscheidungen
9