Text Begründung: Die Streitteile sind die gesetzlichen Erben ihrer am 29.September 1983 verstorbenen Mutter. Die Nachlaßaktiven betrugen S 2,400.831,20, die Passiven S 325.929,40, der Reinnachlaß sohin S 2,074.901,80. Der Pflichtteilsanspruch der beiden Töchter macht S 518.725,45 aus. Die Erblasserin ver…
Rechtliche Beurteilung Der Pflichtteil der Klägerin beträgt S 518.725,45. In Form von Vermächtnissen erhielt die Klägerin S 349.167,10. Da die Erblasserin fast über den gesamten Nachlaß durch Vermächtnisse verfügte, der verbleibende Nachlaß unbedeutend ist und nach rechtskräftiger Abweisung des Begehrens der Klägerin auf …