Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen die mit S 4.243,80 (einschließlich S 385,80 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Beklagte mietete mit Vertrag vom 18.Jänner 1976 die im Hause des Klägers in der Hahnenkamm-Straße Nr. 8 in Kitzbühel gelegene, aus einem Wohnzimmer, einem Schlafzimmer, Kochnische, Bad und WC bestehende Wohnung Nr. I/2 zu einem monatlich zu entrichtenden Mietzins von S 6.500,-- (ein…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. Die von der beklagten Mieterin unter Berufung auf Call/Tschütscher (Mietrechtsgesetz - 100 Fälle mit Lösungsvorschlägen Fall 2) vorgebrachten Bedenken gegen die Richtigkeit der auf die Ansichten Würths (MRG2 Anm 5 zu § 49) beruhenden Rechtsausführungen des Berufungsg…