Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, dem Beklagten die mit 14.223,70 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon 1.274,70 S Umsatzsteuer und 192 S Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger vermietete der prot. Fa. J. C Co GesmbH mit Mietvertrag vom 11.Dezember 1980 die dort näher bezeichneten Geschäftsräume seiner Liegenschaft Wien 12, Edelsinnstraße 5, EZ 908 KG Hetzendorf. Er vereinbarte mit der Mieterin, daß er den Mietvertrag ohne Einhaltung einer …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, im übrigen aber nicht berechtigt. Aus dem übereinstimmenden Vorbringen der Streitteile geht hervor, daß der Beklagte während des Rechtsmittelverfahrens das Bestandobjekt geräumt hat. Entgegen seiner Ansicht hat dies jedoch auf die Beschwer der Streitteile keine Auswirkung.…