Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 2.472,-- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin kündigte dem Beklagten die im 1.Stock des Hauses Innsbruck, Dürerstraße 4, gelegene Wohnung Nr.3 mit Schriftsatz zum 20.1.1984 gemäß § 30 Abs 2 Z 10 MRG gerichtlich auf. Die aufgekündigte Wohnung sei mit Mietvertrag vom 14.10.1943 vom Deutschen Reich den Eltern des …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Beklagte macht geltend, die Klägerin habe dadurch, daß sie das Mietverhältnis nach dem Ausscheiden seines Vaters aus dem aktiven Dienstverhältnis nicht aufgekündigt habe, schlüssig auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes verzichtet. Die Aufkündigung einer …